[254] Hegegut, in Niedersachsen Bauerngut, dessen Inhaber (Hegermann) dem Gutsherrn (Hegerherrn) zu gewissen Diensten, zu Zehnten und Erbzins verpflichtet ist; solche Güter stehen unter dem Hegergericht. Hegerhufe, in Niedersachsen ein Gut zu 60 Morgen, oder 4 Hinken-, od. 2 Hand- od. Dorfhufen.