[266]Heirathsgut, Aussteuer, Mitgift, Vermögen, das die Frau in die Ehe bringt. »Weibergut soll nicht schwinden noch wachsen« d.h. der Mann haftet für den Capitalbestand, wogegen Früchte und Zinse während der Ehe ihm zukommen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 266.