Heirathsgut

[266] Heirathsgut, Aussteuer, Mitgift, Vermögen, das die Frau in die Ehe bringt. »Weibergut soll nicht schwinden noch wachsen« d.h. der Mann haftet für den Capitalbestand, wogegen Früchte und Zinse während der Ehe ihm zukommen.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 266.
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