[397] Immission, lat.-deutsch, Einsetzung, Einweisung in einen Besitz, daher immissio bonorum, lat., die gerichtl. Uebergabe der Güter des Schuldners an den Gläubiger.
Brockhaus-1911: Immission
Meyers-1905: Immission
Pierer-1857: Immission