[426] Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel.
Brockhaus-1911: Interimsschein
Meyers-1905: Interimsschein
Pierer-1857: Interimsschein