Kinderbewahranstalten

[590] Kinderbewahranstalten (crêches, Krippen), Anstalt zur Aufnahme und Verpflegung kleiner Kinder armer Eltern unter Tags, während diese ihrem Verdienste nachgehen; in großen Städten sehr wohlthätig und daher gewöhnlich von edlen Frauen gestiftet und überwacht. Die Kleinkinderschulen sind in gewisser Beziehung die Fortsetzung der Krippen. indem sie arme Kinder vom 4. bis 6. Jahre aufnehmen, dieselben überwachen und beschäftigen, auch vorbereitend unterrichten. Die von Fr. Fröbel eingeführten Kindergärten sind für die Kinder wohlhabender Eltern bestimmt, vgl. Fröbel.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 590.
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