Kuppelei

[676] Kuppelei (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 676.
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