[676]Kuppelei (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 676.