[701] Landfriede, der innere allgemeine Friede, der in Deutschland mit dem Aufhören des Faustrechts eintrat; gewöhnlich nimmt man das Jahr 1495 als den Wendepunkt an, vergißt dann aber, daß Kaiser Heinrich III. den L.n vollständig, Friedrich I. wenigstens theilweise herzustellen vermochten, und daß Sickingen, Götz u. zuletzt Grumbach (s. d.) das Fehderecht erneuerten. In England, Frankreich u. Spanien wurde das Faustrecht 13 Jahrhunderte früher als in Deutschland unterdrückt. Vgl. Gottesfriede.