[704] Landwehr, Theil der bewaffneten Macht eines Landes, der in Friedenszeit nicht unter den Waffen steht, höchstens auf kurze Zeit zu Uebungen einberufen wird, im Kriegsfalle aber einberufen, besoldet und wie das stehende Militär [704] verwendet wird, jedoch hauptsächlich zum Dienst im Innern. Ueber die preuß. Landwehr s. Preußen.