[72]Maier, vom lat. major, der Aufseher über die Arbeiter auf einem Landgute, Gutsverwalter; in einigen Gegenden der Besitzer eines zinspflichtigen Bauernguts, in anderen soviel als Gutsbesitzer.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 72.