[256]Mühlenregal, in einigen Staaten das Recht der Regierung, die Anlegung einer Mühle von ihrer Erlaubniß und einer Abgabe abhängig zu machen. Mühlenzwang, das Monopol einer Mühle für einen gewissen Ort od. Bezirk (Bannmühle).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 256.