[625] Propst, aus dem lat. praepositus, der Vorgesetzte, bezeichnet 1) an einer Kathedrale den ersten Würdeträger nach dem Bischofe (Dom-P.); 2) den ersten Vorstand eines Collegiatstifts; 3) in den Klöstern einiger Orden den zweiten Vorsteher; 4) hie u. da soviel als Kirchenpfleger; 5) in einigen protest. Ländern den Pastor einer Hauptkirche.