Regiment

[688] Regiment (aus dem lat. regimen, Regierung), bedeutete ursprünglich ein Corps Landsknechte, die sich von einem Kriegsobersten anwerben ließen und mit ihren Hauptleuten eine eigene Ordnung (R.) beschworen, nach deren Artikeln der Gemeine wie der Offizier behandelt werden mußte (ähnlich der Ordnung der bürgerlichen Zünfte). Jetzt bezeichnet R. einen taktischen Truppenkörper, bei der Infanterie aus 2–6 Bataillonen, bei der Reiterei aus 2–8 Schwadron en, bei der Artillerie aus 8–16 Batterien bestehend.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 688.
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