[712] Retorsion, lat.-deutsch, Gegenzwang, indem man, wenn ein ausländisches Gericht die Rechtshilfe verweigert, in ähnlichen Fällen künftig gegen dasselbe ebenso verfährt; kommt namentlich auch bei Verkehrsverhältnissen vor; also gleichbedeutend mit Repressalien; retorquendo, vergeltungsweise.