Revolutionstribunal

[716] Revolutionstribunal, das von dem Convent am 11. März 1793 eingesetzte Gericht blutigen Andenkens, das die unbedingte Vollmacht hatte, über politisch Angeklagte od. Verdächtige das Todesurtheil zu sprechen.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 716.
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