[853] Revolutionstribunal, der am 11. März 1793 auf Robespierres Antrag in Paris eingesetzte außerordentliche Gerichtshof zur Erforschung und Bestrafung aller Gegner der Revolution. Er hieß anfangs Tribunal criminel extraordinaire; erst mit dem Sturz der Gironde, im September d. J., erhielt er den Namen eines Tribunal révolutionnaire und wurde dem Sicherheitsausschuß unterstellt, dessen Kreaturen die Geschwornen, Richter und Ankläger waren. Das Gerichtsverfahren wurde zum Zweck der Beschleunigung von den Formen der Verteidigung des Angeklagten und der Anhörung von Zeugen dispensiert, und durch das Gesetz vom 17. Sept. 1793 über die Verdächtigen wurde ihm das Mittel zu furchtbarer Verfolgung aller Gemäßigten gegeben. Es soll 2774 Personen unter die Guillotine geliefert haben. Als nach Robespierres Sturz eine größere Mäßigung eintrat, ward es, nachdem 15 Richter und der Staatsankläger Fouquier-Tinville 7. Mai 1795 hingerichtet worden waren, mittels Dekrets vom 23. Mai durch eine Militärkommission ersetzt, die ihre Wirksamkeit bald nur auf militärische Verbrechen beschränkte. Auch die größern Städte der Provinzen hatten ähnliche außerordentliche Gerichte. Vgl. Campardon, Le Tribunal révolutionnaire de Paris (Par. 1866, 2 Bde.); Berriat Saint-Prix, La justice révolutionnaire à Paris et dans les départements (das. 1368); Wallon, Histoire du Tribunal révolutionnaire de Paris (das. 188082, 6 Bde.).