Schleichhandel

[90] Schleichhandel, Schmuggelhandel, Waarenschwärzung, Pascherei, heißt der Waarenverkehr, der sich den Zoll- oder Verbrauchsabgaben entzieht, ist nur da von Bedeutung, wo diese so hoch an gelegt sind, daß der Kaufmann den Schleichhändlern oder Schmugglern einen hohen Lohn bezahlen kann.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 90.
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