[90] Schleichhandel, Schmuggelhandel, Waarenschwärzung, Pascherei, heißt der Waarenverkehr, der sich den Zoll- oder Verbrauchsabgaben entzieht, ist nur da von Bedeutung, wo diese so hoch an gelegt sind, daß der Kaufmann den Schleichhändlern oder Schmugglern einen hohen Lohn bezahlen kann.