Schutzzollsystem

[134] Schutzzollsystem, Protectionssystem, in der Nationalökonomie dasjenige System, welches die einheimische Industrie gegen die übermächtige Concurrenz der ausländischen schützt. Das selbe legt keine übermäßigen Zölle auf fremde Waaren (Prohibitivsystem), weil es weder den einheimischen Fabrikanten ein Monopol einräumen noch dem Schmuggel Prämien aussetzen will, sondern bemißt die Zölle nach den Verhältnissen der einheimischen Production u. Productionsfähigkeit gegenüber der auswärtigen. Alle Staaten, die nicht auf reine Passivität angewiesen sind od. wie die deutschen Bundesstaaten sich zu keinem nationalen Zwecke einigen können, machen die Grundsätze des S.s geltend (auch die Schweiz und Nordamerika nicht ausgenommen), so weit sie es für nothwendig halten, lassen aber die Zölle für solche fremde Waaren fallen, die im Inlande entweder nicht producirt werden können oder deren Production der auswärtigen Concurrenz gewachsen ist. Es ist Lüge, wenn die Engländer und neben ihnen Deutsche, die nicht für das nationale sondern für ein Sonderinteresse auftreten, behaupten, England huldige dem Freihandelssysteme, denn England hat in seinem wohlverstandenen Interesse nur die Einfuhr solcher Producte freigegeben, die es nicht selbst hinlänglich erzeugt (alle Lebensmittel u. Rohstoffe) oder für die eine fremde Concurrenz unmöglich ist, belegt aber jedes fremde Product, das der engl. Industrie den Markt gefährdet, mit den ausgiebigsten Zöllen.[134]

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 134-135.
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