Sequester

[189] Sequester, Sequestration, lat. deutsch, Beschlagnahme einer Sache, als Sicherungsmittel oder zur Urtheilsvollstreckung, nach den Grundsätzen des Depositums (actio depositi sequestraria); erfolgt vertragsmäßig, freiwillig oder durch gerichtliche Verfügung, über einzelne Sachen od. ganze Vermögen (Concurs-, Erbs-, Vormundschaftsmasse). Analog auch über Personen z.B.: bei Streitigkeiten, wem die Kinder, die Braut zukomme, oder um aus rechtlichem Interesse (Vaterschaft, Alimentation, Erbrecht, Ehebruch und Scheidung) die Schwangerschaft zu überwachen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 189.
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