[369] Substitution, lat.-deutsch Stellvertretung; namentlich im Erbrecht letztwillige (Testament oder Erbvertrag) Einsetzung eines 2., 3. u.s.w. Erben, für den Fall, daß der Erstbedachte nicht Erbe sein will oder vorher stirbt (substitutio vulgaris); ebenso von Seite des Vaters die Bestellung eines Erben für sein unmündig sterbendes Kind (s. pupillaris) oder von den Ascendenten für wahnsinnige Kinder (s. quasi pupillaris); substituiren, an eines Andern Stelle setzen; Substitut, Stellvertreter, Amtsvertreter, Schreiber.