[392] Syndicus, griech.-deutsch, der Beauftragte einer Corporation, um deren Rechtssachen zu führen; Syndicat, die dem S. ertheilte Vollmacht; Syndicatsklage, mittelst welcher der Richter belangt wird, den durch ein (aus Arglist oder Betrug erlassenes) ungerechtes Urtheil verursachten Schaden aus seinem Privatvermögen zu bezahlen.