Verbannung

[597] Verbannung, Verweisung eines Staatsbürgers aus den Gränzen seines Staats, von der Landesverweisung dadurch verschieden, daß sie nicht unter entehrenden Formen stattfindet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 597.
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