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[15] Ein Bürger zu Prag hatte gegen einer Verschreibung Carolo IV. Röm. Kayser / 100000. Ducaten dargeliehen / und ihm noch dem anderen Tag zum Gastmahl eingeladen / und nach[15] dem er auch herzu etliche von denen vornehmsten Herren des Landes beruffen / hat er nach der Böhmen Gebrauch ein überaus kostbares Panquet gegeben: Da man nun nach sehr vielen delicaten Speisen / wie es damals üblich / an statt der Confituren den Käß auftruge / hat er befohlen / die Kayserliche Verschreibung in einer güldenen Schaalen herbey zu bringen / da sich die anwesende Gäste darob verwunderten / und was dieses bedeuten sollte /fragten: Sprache er / Kayser / die übrige Speisen seynd mit diesen anwesenden Herren gemein gewesen / diese aber ist dir allein gewidmet: dann das Gold so du vorgestern von mir entlehnet / thue ich dir hiemit schencken und alle Schuld nachlassen. Silvius in Comment. super dicta & facta Alphonsi M. lib. 4. c. 47.
Als Anno 1574. den 21. Septemb. Adamus vom Neuenhaus / ein vornehmer Herr in Böheim / mit Catharina / Gräfin von Montfort / Hochzeit hielte /wobey sich eine grosse Anzahl vornehmer Gästen einfanden: hat er 153. Tische anrichten lassen / an deren jedem wenigstens zwölff Gäst gesessen / welche so viel sie wollten essen / und von denen besten aus fremden Ländern über Meer hergeführten Weinen /trincken / dörffen.