Calender-Schreiber.

[96] Calender-Schreiber betriegen 1) Wenn sie Calender schreiben, ohne daß sie von der Astronomie die geringste Wissenschafft haben / und also nur aus einem Calendario perpetuo, oder aus einem andern in selbigem Jahr von guten Astronomis verfertigten Calender / die Monathe und Tage nebst Sonnen-Monds- und Planeten-Lauff heraus schreiben / nichts desto weniger es hernach vor ihre eigene Arbeit ausgeben. 2) Wenn sie in ihren Calendern vieles[96] von Veränderung des Wetters, nach eigenem Gutdüncken, setzen / da es doch nur auf eine bloße Muthmassung ankommt /oder es wie jener Calender-Schreiber machen, der allemahl bey Beschreibung des Wetters das Contrarium vom Wetter / welches ein anderer Calender prophezeyet, in den seinigen gesetzet. 3) Wenn sie vorgeben, an dem und jenem Tage sey gut purgiren /pflantzen, Holtz fällen / Kinder entwehnen / Aderlassen / u.d.g. / und damit einfältigen Leuten zu Aberglauben und Tagewehlen Gelegenheit geben. 4) Wenn sie sagen / in dem und jenem Jahr würden diese oder jene Kranckheiten regieren, da doch solche hernach weder erfolgen, noch auch sie einige Wissenschafft davon haben können. 5) Wenn sie ihre Calender mit allerhand ungewissen Kunst-Stückgen und Zeitungen anfüllen, damit solche nur desto eher abgehen mögen. 6) Wenn sie von Kriegs- und Friedens-Sachen / wie auch von Absterben hoher Häupter viele Prognostica stellen / und solche unter schweren und zweydeutigen Terminis, damit, falls solche ja nicht eintreffen, nicht jedermann wissen möge / wohin sie gezielet, hinsetzen. 7) Wenn sie vorgeben / dieser oder jener Tag sey ein verworffener / glücklicher oder unglücklicher Tag / da doch insgemein zu denen Verrichtungen im menschlichen Leben ein Tag so gut als der andere ist, auch Glück und Unglück nicht von dem Tag / oder betrieglichen Zeichen des Calendermachers, sondern allein von GOtt dependiret.


Mittel: 1) Solchen Betriegereyen überhaupt keinen Glauben beyzumessen / und sich mit Aberglauben nicht an dem HErrn zu versündigen. 2) Die Calender vorhero[97] durch geschickte Personen zu censiren / und das unnütze Gezeug auszumustern.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 96-98.
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