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[216] Keller-Schreiber betriegen 1) Wenn sie den Ihrigen unter dem Prætext, sie hätten bey ihnen zu verrichten, den Wein und anderes Getränck zum Abtragen zu partiren. 2) Wenn sie ihren guten Freunden in der Keller-Stuben oder Kellern dergleichen heimlich zu trincken geben. 3) Wenn sie mit den Mund-Köchen oder Küchen-Meistern ihre Verkehrung, und das Sprichwort: Brat du mir eine Wurst / so lesch ich dir den Durst! zu practiciren wissen. 4) Wenn sie sich selbst wohl versehen und mit dem besten Wein anfüllen. 5) Wenn sie die bey Ausrichtungen oder nach der Mahlzeit überbliebene Weine vor sich bey seits schaffen.
Mittel: Daß durch gewisse Pflichts-Notul und Instructions-Puncta, dergleichen in Wundschens Memoriali Oeconomico-Politico pract. P. II. p. 246. zu finden / worauf der Keller-Schreiber zu verpflichten / aller solchen Verschleiff- und Veruntreuung vorgebogen /auch jezuweilen dergleichen über die Keller bestellten Personen nachgegangen / und ihre Winckel durch visitiret werden / ob sich nicht etwas von Geträncke darinnen antreffen lasse.