Schwerdtfeger.

[359] Schwerdtfeger betriegen 1) Wenn sie schlechtvergüldete Degen-Gefäße vor gut-vergüldete / oder polirt-eiserne vor stählerne verkauffen. 2) Wenn sie gleichen Betrug mit den Hand-Griffen begehen, und solche vor übergüldet oder übersilbert fälschlich[359] ausgeben, ohnerachtet dieselben hernach beym Gebrauch Fuchs- und Kupfer-roth werden. 3) Wenn sie auf gemeine Klingen Londen setzen / damit solche vor gute Englische passiren mögen, oder jene auch wol gar vor Wolfs-Klingen / welche sehr theuer und gut sind, ausgeben. 4) Wenn sie Schaf-lederne Scheiden vor Kalb-lederne verkauffen. 5) Wenn sie, im Fall ein Liebhaber sich zu einem Degen findet / worzu sie noch keine Scheide fertig haben, vorgeben / sie wolten gleich eine dazu machen, der Käuffer möchte nur etwa in ein paar Stunden wieder nachfragen, alsdenn aber eine Scheide von einem andern Degen nehmen, und, da solche zu weit, unten am Ohrband nur ein wenig zusammen schlagen, oben aber die Weite mit etwas Tuch ausfüttern. 6) Wenn sie einfältigen Käuffern die Degen übertheuren, und sie zu guter Bezahlung derselben unter allerhand Vorstellungen beschwatzen.


Mittel: Kommt auf eine wohlgefassete Innung derer Schwerdtfeger / und so dann auf derer Käuffere Aufsicht / und bey deren Anzeige einer befundenen Betriegerey auf die Obrigkeitliche Bestraffung an.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 359-360.
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