dem Ehstandt von Gott geordent / zü Eren allen gotförchtigen Christlichen Eheleutten. Gesellen vnd Junckfrawen / die sich in die heyligen Connschafft geben wöllen / zü trost vnnd vndereicht. Allen Bösen vnzüchtigen /halsstarrigen eißern zur Besserung / gehalten zů Wie in Osterreych durch Wolffgangum Schmeltzl vō Remmat Schülmaister zun Schotten daselbst / In dem 1543