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Schönwerth, Franz
Sagen
Aus der Oberpfalz
Erster Theil
Zweites Buch
Die Braut
3. Hausschau
4. Der Heiratstag
5. Verkündzeit
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§. 4. Der Heiratstag.
1. [Er dient dazu, Alles in Form eines Vertrages abzumachen, was die]
2. [Nur die Männer haben hier zu thun, und es würde dem Bräutigam übel]
3. [Ist so Alles in's Reine gebracht, was gegeben und wie es gehalten]
4. [Die ersteren bestehen in einem Stück Seidenzeug zu einem Mieder]
5. [Das Drangeld besteht in den sogenannten Ehethalern, meistentheils]
6. [Diese Thaler wechselt der Junge vorerst ein; denn er darf sie nicht]
7. [Sowie das Mädchen das Drangeld angenommen hat, sagt die Mutter]
8. [Vereinbaren sich aber die Heiratsmänner über das Vermögen nicht]
9. [Wenn nun der Heiratstag oder der Vertrag zu Stande gekommen ist]
10. [Von dem Mahle bekommen die Nachbarsleute den Bschoid, auch die]
11. [Doch können sich spotthafte Leute nicht versagen, den Verlassenen]
12. [Da der Heiratstag schon früher im Orte bekannt ist, so kommen während]
13. [Während des Mahles tritt eine Weibsperson herein in häßlichem Anzuge]
14. [Noch gegen das Ende des Mahles kommt die Köchin, ein großes Tuch]
Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 55.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20005647118
Lizenz:
Gemeinfrei
Kategorien:
Deutsche Literatur
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