[707] Fernschluß der Wegeschranken, die Einrichtung zum Schließen und Oeffnen der Wegeschranken (Barrieren) an Eisenbahnübergängen aus größerer Entfernung, nämlich von dem durch andre Rückrichten (wichtigerer Wegübergang, Bahnhofsanfang u.s.w.) bedingten Standorte des nächsten Bahnwärters aus. Die Schranken selbst (s. Wegeschranken) können verschiedene Anordnungen haben, werden jedoch für diesen Zweck vorwiegend als Schlagschranken, d.h. solche mit vertikaler Drehung um eine wagerechte Achse, hergestellt. Die Uebertragung der Bewegung der Fernschluß erfolgt in der Regel durch Drahtzüge (daher »Zugschranke«, »Drahtzugschranke«), die an den beiden Enden in Ketten übergehen und so über Rollen und beim Wärter über die Trommel einer Kurbelwelle geleitet werden. Ebenso erfolgt die Uebertragung der Bewegung unter der Bahn hindurch von einer Schranke zur andern (wie auch oft bei unmittelbarer Bedienung).
Bei Hauptbahnen in Deutschland sollen die Fernschlußschranken gewissen Bedingungen (Bau- und Betriebsordnung 1905 §§ 18 und 46) entsprechen: sie sollen vom Wärterstandorte aus übersehbar sein, Entfernungen vom Wärter über 50 m sind nur bei geringem Wegeverkehr des Ueberganges zulässig; vor dem Schließen soll eine Glocke hinreichend lange ertönen und zwar unabhängig vom Willen des Wärters, also selbsttätig durch die zum Schließen erforderliche Kurbeldrehung. Die Schranke soll von etwa eingeschlossenen Menschen mit Hand zu öffnen sein, ohne zurückzuschlagen; trotzdem muß aber die Oeffnung der Schranke dem Wärter sofort durch Schallwirkung unfehlbar bekannt werden und von seinem Standpunkte aus gleich wieder beseitigt werden können. Um allen diesen Forderungen zu entsprechen, ist eine große Anzahl zum Teil recht verwickelter Ausführungen ersonnen, die nach dem Namen der Erfinder benannt werden. In verhältnismäßig einfacher Weise läßt sich den Anforderungen bei Anwendung einer doppelten Drahtleitung (Draht ohne Ende) entsprechen. Andre Kraftübertragungsmittel, wie z.B. Elektrizität, werden selten angewendet, weil die Menschenkraft doch verfügbar zu sein pflegt, anderseits bei sehr häufiger Benutzung wie z.B. bei städtischen Straßen, auf Bahnen mit lebhaftem Verkehr die gänzliche Beseitigung des Planüberganges oder seine unmittelbare Bewachung viel besser ist als die beste Bedienung des Fernschlusses.
Näheres s. Röll, Encyklopädie des Eisenbahnwesens, Wien 1890, Artikel »Abschlußvorrichtungen«; Handbuch der Ingenieurwissensch., Teil 5, Bd. 6; ältere Anordnungen auch in Heusinger, Handbuch für spez. Eisenbahntechnik, Leipzig 1870, Bd. 1, Kap. 10.
Goering.