[764]Feuerpolizei, ein Teil der Baupolizei (s.d.) zur Wahrung der im Öffentlichen Interesse liegenden Feuersicherheit von Gebäuden, zur Kontrolle der Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände u.s.w. Vgl. Feuerwerkerei.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 764.