[226] Futter bezeichnet im allgemeinen eine innere Verkleidung. 1. Bei Türen ist es die seitliche Bekleidung der Pfosten oder Wände in der Lichtöffnung. Je nach der Breite unterscheidet man: a) das glatte Futter, aus einerseits gehobeltem Brette von 1325 cm Breite bestehend, b) das gestemmte Futter von 25 cm und mehr Breite (s. Türen). In beiden Fällen bildet es einen ringsum laufenden Rahmen, an den Ecken durch Verzinkung (s.d.) verbunden, dessen untere Seite das eichene Schwellbrett. 2. Bei dem Fenster ist es die Bekleidung des Anschlags am Gewände (s. Fenster, Bd. 3, S. 693, und Fensterrahmen). 3. Einlage aus Holz oder Metall zum Schütze gegen Beschädigung oder Erschütterung.
Weinbrenner.