[406] Gerinne (Rinne, Graben), die natürliche oder künstliche, nach oben offene Umschließung abfließender kleinerer Gewässer; besonders aber verlieht man darunter die künstlich hergestellten Zufluß- und Abflußkanäle für verschiedene technische Zwecke (Ausführungen in Asphalt, Beton, Eisen, Erde, Holz, Mauerwerk, Stein, Steinzeug u.s.w.). Künette, Kanal, Arche, Gefluder, Kesselgraben ist mit Gerinne gleichbedeutend, doch wird der Ausdruck Künette häufig nur für die in größeren Kanälen angebrachten Niederwasserrinnen gebraucht.
Der Querschnitt wird nach denselben Regeln wie bei Kanälen (s.d. und Hydraulik) bestimmt. Ist der Querschnitt kreisförmig, so heißt man das Gerinne Halbgerinne, wenn der Wasserstand bis zum Kreismittelpunkt, Hohlgerinne, wenn er über diesen hinausgeht. Bei Triebwerken heißt man die Wasserzuleitung auf den Motor das Obergerinne oder Aufschlaggerinne, die Wasserableitung vom Motor das Untergerinne. Schußgerinne bei oberschlächtigen Wasserrädern ist das mit stärkerem Gefälle begabte Ende eines Obergerinnes. Bei unterschlächtigen Wasserrädern umschließt das Gerinne das Rad; wird das letztere von der Umschließung nur an einer Stelle berührt, so heißt das Gerinne Schnurgerinne; wird es längs eines Bogens konzentrisch umfaßt, Kropfgerinne. Abschlußgerinne ist jener Graben, in den bei Nichtbenutzung des Triebwerks, also beim Abschluß des Aufschlaggerinnes, das Wasser fortgeführt wird. Das Ablaßgerinne (Freigerinne, wüstes Gerinne) dient zur Entfernung überschüssigen Wassers. Je[406] nach der Konstruktion der Triebwerke hat man früher auch Panster, Staber, Strauber und Sackgerinne unterschieden.