Grundstein

[659] Grundstein, 1. ein in den Grundbau eines öffentlichen Gebäudes eingelegter größerer Stein, meist ein Eckstein, der zur Aufnahme von Gedenkzeichen mit einer Höhlung im Innern versehen ist und in feierlicher Weise eingesetzt und vermauert wird.

Der Inhalt besteht in geschichtlichen und statistischen Nachrichten aus der Erbauungszeit, Plänen des Bauwerks, öffentlichen Urkunden und neugeprägten Münzen. Zur sicheren Erhaltung werden die Gegenstände in einem Glasgefäß mit eingeschliffenem Deckel und mit einem Bleimantel[659] umhüllt verwahrt. Die Urkunden und Schriftstücke sind am besten auf Pergament oder einem natürlich gebleichten Papier, Metallplatte u.s.w. geschrieben. Bei dem Akte der Grundsteinlegung bezeugen der Bauherr, der Baumeister, der Unternehmer und sein Polier durch Auftrag von einigen Kellen voll Mörtel und drei Hammerschläge ihre Mitwirkung; bei Kirchen erfolgt auch eine priesterliche Einsegnung.

2. Der untere Mühlstein (s.d.).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 659-660.
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