Hängewand

[732] Hängewand (gesprengte freitragende Wand), Wandbildung ohne Unterstützung, wird am bellen als Hängewerk (s. S. 735) konstruiert, bei welchem zur Ausfüllung die nötigen Riegel eingezogen sind.

Bei durchgehender geschlossener Wand genügt ein einfacher Hängebock; ist eine Tür anzubringen, so soll diese in der Mitte liegen, damit der doppelte Hängebock gleichen Schub ausübt (Fig. 1). Jedoch kann auch die Wand an einem darüberliegenden Balken mittels zweier schräg laufenden Eisenschienen (vgl. Fig. 2) hängen, die durch Schrauben angezogen werden. Wenn tunlich, wird die Hängewand zur Verminderung des Gewichts nicht ausgemauert, sondern verschalt und verputzt.

Eine andre Art freitragender Wände zeigen die in neuester Zeit zur Ausführung kommenden 6–8 cm starken Wandbildungen, aus Zement, Kalk oder Gips erstellt und durch Einlagen von Eisenstäben oder Drahtmaschen verstärkt. Hierher gehört: a) die Rabitzsche Bauweise (s.d., D.R. P. Nr. 4590); b) die Moniersche Bauweise (s.d.); c) die Hennebiquesche Bauweise (s.d.), die besonders da angewendet wird, wo eine bedeutende Anforderung an Starrheit und innere Fertigkeit bei geringstem Querschnitt und sonach Stoffverbrauch gestellt ist; d) die freitragende massive Wand System Prüß (D.R. P. Nr. 113048 und 113077), bestehend aus einem Netz von wagerecht und senkrecht nebeneinander gespannten Bandeisen, dessen Maschen F mit Backsteinen, Verblendern oder Gußmörtelplatten in Zementmörtel ausgefacht werden (s. Fig. 3).

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 732.
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