[334] Rabitzsche Bauweise (D.R.P. Nr. 4590, Zusatzpatent zu Nr. 3789) besteht in der Herstellung von feuersicheren, sich selbst tragenden Zwischenwänden aus einem auf beiden Seiten mit Putzkalk beworfenen Drahtgewebe aus 11,1 mm starkem, am bellen verzinkten Eisendraht mit 2 cm Maschenweite, das zwischen Winkeleisen eingespannt und durch solche entsprechend versteift wird.
An Türpfosten und Mauern werden stärkere Winkeleisen verwendet, die entsprechend zu befestigen sind (s. die Figur und [1], S. 334). Die Stärke der einfachen Wände beträgt 5 cm, diejenige von Doppelwänden je 3 cm mit einem 5 cm breiten Luftzwischenraum. Gipszusatz zum Mörtel bedingt absolut trockene Lage der Wände.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 2, Heft 1, S. 334, Darmstadt 1891; Zeitschr. des Arch.- und Ing.-Vereins zu Hannover 1886, S. 380 und 382; Baugewerksztg. 1885, S. 371; Zentralbl. der Bauverw. 1883, S. 136; 1888, S. 44 und 265; Heiz- und Lüftungsrohre nach Rabitzscher Bauweise im Stadttheater zu Halle a. S. (s. Staude, G., Das Stadttheater zu Halle a. S., Halle a. S. 1886, S. 17); Scheidewände der Badezellen im Stadtbad zu Offenbach a. M., Deutsche Bauztg. 1888, S. 13.
L. v. Willmann.