Hängewerke

[735] Hängewerke nennt man die Zusammensetzung mehrerer Hölzer, mittels welcher ein an seinen Enden aufliegender Balken, der sich nicht frei tragen würde, an einem oder mehreren Punkten aufgehängt und dadurch seine Last auf die Endpunkte übertragen wird.

Wir unterscheiden 1. einfaches Hängewerk oder Hängebock (Fig. 1), 2. doppeltes Hängewerk (Fig. 2). Namen und Zweck ist aus nachfolgender Zusammenstellung zu entnehmen. Die beigesetzten Buchstaben stimmen überein mit jenen, welche in den Figuren die betreffenden Konstruktionsteile bezeichnen.

1. Zug- oder Spannbalken (Sp. B.), der durchlaufende, auf den beiden Enden aufliegende und durch die Zimmerung zu stützende Tragbalken. Die Entfernung der einzelnen Unterstützungspunkte voneinander hängt von den Querschnittsdimensionen des Balkens ab und sie beträgt bei 16 : 20 cm ca. 4 m, bei 17,5 : 25 cm ca. 5–5,5 m. Der Zugbalken liegt mit seinen Enden zumeist nicht unmittelbar auf den Mauern, sondern auf sogenannten Mauerlatten auf (s. Dachstuhl, Bd. 2, S. 514).

2. Streben (St.). Gegen den Horizont geneigt, mit ihren unteren Enden auf den Zugbalken, mit den oberen an den Hängesäulen befestigt und diese haltend. Sie werden auf Druck beansprucht.

3. Hängesäulen, Hängepfosten (H.S.). Haben den Zweck, den Zugbalken an einzelnen Punkten zu tragen. Sie werden auf Zug beansprucht.

4. Spannriegel (Sp. R.). Beim doppelten und mehrfachen Hängewerk vorkommende, die Streben und Hängesäulen miteinander verspannende horizontale Hölzer. Auf Druck bezw. Knicken beansprucht.[735]

Die Verbindungen an den Auflagern A und den Knotenpunkten 0, U, K werden entweder als reine Holzverbindungen oder mit Hilfe von Elfenarmierungen (Hängeeisen, Bänder, Klammern, Schuhe u.s.w.) ausgeführt. In Fig. 38 sind schematische Darstellungen verschiedener Hängewerke dargestellt. Die vorkommenden Verbindungen sind: a) Verbindung der Strebe mit Zugbalken, welche oft an ihren Enden durch Schuhe oder Sattelhölzer zu verstärken sind (vgl. Fig. 911); b) Verbindung der Strebe mit Hängesäule, wobei deren Kopf gegen Abscheren sicherzustellen (Fig. 1214) oder, wenn für den Kopf nicht hinreichende Höhe vorhanden ist, dieser durch eine Kappe zu ersetzen ist (Fig. 15); c) Verbindung der Hängesäule mit Zugbalken durch Hängeband (s.d.), Hängeeisen (Fig. 16 und 17) oder durch Anordnung doppelter Hängepfosten (Fig. 18); d) Verbindung der Hängesäule mit Strebe und Spannriegel (s. Fig. 2); auch hier sind Armierungen mit Vorteil anzuwenden (Fig. 1922). Ueber Berechnung der Hängewerke und weitere Einzelheiten s. [1]–[4].


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 1, Konstruktionselemente, 2. Aufl., Darmstadt 1891. – [2] Breymann, G.H., Allgemeine Baukonstruktionslehre, 2. Teil, Stuttgart 1885. – [3] Wanderley, G., Handbuch der Baukonstruktionslehre, Bd. 2, 3. Aufl., Halle 1887. – [4] Baukunde des Architekten, Bd. 1, 1. Teil, Berlin 1895.

Weinbrenner.

Fig. 1., Fig. 2.
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Fig. 3., Fig. 4.
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Fig. 5.
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Fig. 6., Fig. 7., Fig. 8.
Fig. 6., Fig. 7., Fig. 8.
Fig. 9., Fig. 10., Fig. 11., Fig. 12., Fig. 13., Fig. 14., Fig. 15., Fig. 16., Fig. 17., Fig. 18., Fig. 22.
Fig. 9., Fig. 10., Fig. 11., Fig. 12., Fig. 13., Fig. 14., Fig. 15., Fig. 16., Fig. 17., Fig. 18., Fig. 22.
Fig. 19., Fig. 20.
Fig. 19., Fig. 20.
Fig. 21.
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Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 735-736.
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735 | 736
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