[370] Kannelieren, Kannelierapparat. Unter Kannelieren versteht man die Anbringung von geradlinigen oder schraubenförmig gewundenen Nuten (Kehlungen, Kannelierungen) an Säulen, Tisch- und Stuhlfüßen u.s.w. Gewöhnlich ist der Querschnitt der Nuten kreisbogenförmig (1/2, 1/3 oder 1/4 des Kreisumfangs). Die Herstellung der Kannelierungen bei Holzgegenständen erfolgt in der Regel durch Fräsen. Der Kannelierapparat dient zur Herstellung der Kannelierungen auf Tischfräsmaschinen; s. Holzfräsmaschinen.
Er besteht aus einer hölzernen Wange mit zwei entsprechend der Länge des Arbeitsstücks verstellbaren Einspanndocken und einer Teilvorrichtung, die nach Einfräsen einer Nut zum Drehen des Arbeitsstückes um den entsprechenden Winkel dient. Der Kannelierapparat wird mit dem eingespannten Arbeitsstück an dem Fräser vorbeigeführt, wobei ein Anschlag auf dem Tisch der Fräsmaschine zur Führung dient. Bei kegelförmigen Arbeitsstücken wird eine Schablone an die Wange des Apparats angeschraubt. In den Fig. 1 und 2 sind Kannelierapparate dargestellt. W bezeichnet die Wange, A und B die Einspanndocken, C die Kurbel (Fig. 2) bezw. den Flügel der Schraube D, ferner E die den Dreizack tragende Teilscheibe, die in ihrer Stellung durch den federnden Stellhebel (F, Fig. 2) bezw. den Steckstift (F, Fig. 1) festgehalten wird.
A. Widmaier.