Konditorfarben

[596] Konditorfarben, zum Färben von Back- und Zuckerwerk bestimmt, müssen nicht nur giftfrei, sondern absolut unschädlich sein.

Für Gelb, Braun und Schwarz dient gewöhnlich gebrannter Zucker (Karamel), für Grün Blattgrün oder Chlorophyll, für Blau Indigokarmin und für Rot Kochenillekarmin. Durch Milchen von Karamel mit Rot läßt sich Orange, durch Mischen von Rot und Blau Violett darstellen, und es genügen die Nuancen, die man auf diese Weise erhält, vollkommen für den Zweck, so daß auch die Verwendung giftfreier Teerfarbstoffe überflüssig ist.

Andés.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 596.
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