Mauer [3]

[337] Mauer , gekrümmte. Bei den gekrümmten Mauern wird man, den allgemeinen Regeln des Steinverbandes entsprechend, die Stoßflächen senkrecht zur Mauerflucht richten. Für Backsteinbauten ergibt sich daraus, daß man bei kleinen Krümmungshalbmessern zu keilförmigen Formsteinen wird greifen müssen (Fig. 1, 2 und 2a), während man bei Krümmungshalbmessern von 4,25 m für 1 Stein starke Mauern und von 6,46 m für 1/2 Stein Harke Mauern, durch Anwendung des Binderverbandes und Anordnung keilförmiger Fugen, noch mit gewöhnlichen Steinen auskommen kann (Fig. 3 und 4). Jedenfalls wird man keine Läuferschichten anwenden können, da der Linienzug der Kanten der Läufersteine entweder der Grundrißkurve umschrieben oder eingeschrieben erscheinen, niemals aber mit ihr zusammenfallen wird (Fig. 5). Für Quaderbauten wird man stets keilförmig zugerichtete Steine verwenden, deren Stoßflächen senkrecht zur Außenfläche gerichtet sind; s.a. Mauer mit windschiefer Gesichtsfläche.


Literatur s. unter Backsteinverband und Steinschnitt.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 2a., Fig. 3., Fig. 4., Fig. 5.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 2a., Fig. 3., Fig. 4., Fig. 5.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 337.
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