Sicherheitsstreifen

[97] Sicherheitsstreifen gegen Feuer und Windbruch im Eisenbahnbetrieb sind in Waldungen, Heiden und trockenen Mooren entlang der Bahn anzulegen. Die Streifen gegen Feuersgefahr sind wund zu erhalten oder so anzubauen, daß die Fortpflanzung des Feuers gehindert wird. Die Breite der Sicherheitsstreifen gegen Windbruch in Waldungen ist so zu bemessen, daß umstürzende Bäume den Eisenbahnbetrieb nicht gefährden. Bei Nadelholz werden 20 m, bei Laubholz 15 m in den meisten Fällen genügen; s.a. Technische Vereinbarungen, 1897, § 26, und Eisenbahntechnik der Gegenwart, 2. Aufl., 2. Bd., 1. Abschn., S. 82.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 97.
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