[293] Steinschnitt, derjenige Teil der Baukunst, welcher sich unter Berücksichtigung der Gesetze der Statik wesentlich mit der Bestimmung der Form und Größe der einzelnen Schnittsteine beschäftigt, aus denen ein der äußeren Gestalt nach gegebenes Bauwerk zusammengesetzt werden soll.
Außer dieser Zerlegung in die geeignetsten Steinteile ist es Aufgabe des Steinschnitts, die für den Steinmetz zur Bearbeitung der Steine erforderlichen Abbrettungen, Abwicklungen und Schablonen der Seitenflächen der einzelnen Steine festzustellen und, abzuleiten. Als Grundlage für die Lösung dieser überaus mannigfaltigen Aufgaben der Lehre des Steinschnitts dienen die Regeln des Steinverbandes, und als Hauptaufgaben können angeführt werden: die Behandlung der Mauern mit geböschten, gekrümmten und windschiefen Flächen, Kernbögen, Gewölbe, insbesondere Gewölbedurchdringungen, schiefe und ansteigende Gewölbe, Nischen, Ueberkragungen und Trompen.
Literatur: [1] Ringleb, A., Lehrbuch des Steinschnitts, Berlin 1844. [2] Adhémar, J., Die Lehre vom Steinschnitt, bearbeitet von O. Möllinger, Solothurn 1842, S. 346. [3] Behse, W.H., Die technische Anwendung der darstellenden Geometrie, Halle a. S. 1871. [4] Paradies, J., Die Lehre vom Steinschnitt, Hannover 1873. [5] Harres, Die Schule des Steinmetzen, Leipzig 1866. [6] Wehrle, Projektive Abhandlung über Steinschnitt, Zürich 1869/80. [7] v. Willmann, L., Die Quaderabdeckung der Flügelmauern, Zeitschr. für Arch. u. Ingenieurwesen 1903, S. 355; Ders., Steinschnittaufgaben des Ingenieurs, »Der Steinbruch« 1907, S. 183,200,234 und 258; auch als Sonderausgabe, Leipzig 1908.
L. v. Willmann.