[896] Wegweiser, Steinsäulen oder Pfosten aus Holz oder Eisen an Straßenabzweigungen. In ersterem Fall werden die Namen der nächsten Orte, unter Angabe der Richtung ihrer Lage, mit eingehauener Schrift angegeben. In letzterem Fall sind Tafeln als Arme angeordnet, welche in die betreffende Richtung weisen und die Ortsnamen sowie unter Umständen deren Entfernung in ortsüblichem Wegmaß angeben.
L. v. Willmann.