Landesfürstlicher Städtebau

[473] Landesfürstlicher Städtebau. Die Bezeichnung wird angewendet für Städte und Stadtteile, die im 17. und 18. Jahrhundert hauptsächlich von deutschen Landesfürsten gegründet und erbaut worden sind, z.B. Teile von Berlin, Kassel, Darmstadt, Düsseldorf, Gotha, Karlsruhe, Kleve, Koblenz, Ludwigsburg, Mannheim, Potsdam u.s.w.

Diese Stadtanlagen kennzeichnen sich durch ein zumeist rechteckiges Straßennetz mit regelmäßigen Platzanlagen und gleichartiger Architektur. Nachdem sie lange Zeit als »schematische« Schöpfungen gering geschätzt worden sind, hat sich ihnen die Aufmerksamkeit der Städtebauer in neuerer Zeit wieder zugewandt. Vielfach werden sie sogar als Vorbilder für neue Stadtbaupläne betrachtet.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 473.
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