Leuchttürme

[481] Leuchttürme, deren Bau, solange sie auf festem, von den Fluten nicht erreichbarem Ufergelände zu errichten sind, keine größeren Schwierigkeiten als[481] der Aufbau von Türmen überhaupt darbieten, erfordern besondere Maßnahmen sowohl bezüglich ihrer Gründung und ihres Aufbaues, als auch für die Zuführung der Baustoffe, wenn sie ins freie Wasser gestellt oder auf Klippen errichtet werden müssen, die starker Brandung ausgesetzt sind und von der Flut überspült werden.

Die kurzen Stunden der günstigsten Jahreszeit und in dieser die Niederwasserstände müssen ausgenutzt werden. Die Anwendung fester Gerüste ist ausgeschlossen, und man hat je nach den örtlichen Verhältnissen fliegende Gerüste, schwimmende Krane, ausgespannte Seile und Seilbahnen zu verwenden. Verschiedene Bauausführungen mit reichlichen Literaturangaben finden sich zusammengestellt im Handbuch d. Ing.-Wiss., IV. Teil, 3. Bd., 2. Aufl., Leipzig 1908, Kap. XII, S. 596 ff.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 481-482.
Lizenz:
Faksimiles:
481 | 482
Kategorien: