Nahrungsmittelkontrolle [2]

[560] Nahrungsmittelkontrolle. Im Jahre 1913 hat das Kaiserliche Gesundheitsamt in Berlin (anläßlich der bevorstehenden Neubearbeitung des Nahrungsmittelgesetzes) begonnen, Entwürfe zu Festsetzungen über die einzelnen Lebensmittel herauszugeben, welche zunächst den Interessenten zur Aeußerung zugehen und die später eventuell gesetzlich bindende Kraft bekommen sollen.

Mezger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 560.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika