[46] Abonnement (franz., spr. -māng), die Vorausbezahlung für den Genuß einer Sache gegen Verringerung des gewöhnlichen Preises, namentlich beim Theater, bei Konzerten, Straßenbahnen, Schaustellungen, bei Bücherverleihern, auch beim Mittagstisch. A. suspendu (aufgehobenes A.) tritt ein, wenn die Theaterdirektion für einzelne Fälle die Abonnenten ihrer Rechte für verlustig erklärt, wozu sie sich jedoch vorher die Befugnis ausbedungen haben muß. Im Finanzwesen ist A. soviel wie Steuerabfindung, kommt besonders im Verbrauchssteuerwesen (s. Aufwandsteuern) vor, so bei der französischen Weinbesteuerung, und dient sowohl zur Erleichterung der Steuererhebung als zur Vermeidung belästigender Kontrollen u. für den Steuerzahler, indem die Steuerbehörde mit den Produzenten oder Händlern steuerpflichtiger Waren Verträge auf bestimmte Pauschalsummen schließt und es diesen überläßt, die Gesamtsumme in Teilbeträgen auf Verschleißer und Konsumenten überzuwälzen.