Armatūr

[777] Armatūr (lat), veraltete Bezeichnung für die Ausrüstung der Soldaten; Armaturkammer, soviel wie Rüst- oder Waffenkammer. In der Technik die Gesamtheit der zur Vervollständigung einer Maschine oder eines Apparats dienenden Teile, z. B. Dampfkesselarmatur (Ausrüstung, Garnitur, Montierung). In der Physik die den Polen eines natürlichen oder künstlichen Magnets angelegten weichen Eisenstücke (s. Magnetismus); auch der drehbare Teil der Dynamomaschinen und Elektromotoren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 777.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: