[783] Armenkassen, die in einigen deutschen Ländern zur Bestreitung der Kosten der Armenpflege von den Ortsarmenverbänden errichteten besondern Kassen. Den A. sind vielfach besondere Fonds, dann auch gewisse Gebühren zugewiesen. Reichen ihre Mittel einschließlich der ihnen zufließenden freiwilligen Beiträge nicht aus, so wird der Fehlbetrag in einigen Ländern durch Erhebung besonderer Armenabgaben (Sachsen, Oldenburg), in andern durch Zuschüsse aus der allgemeinen Gemeindekasse gedeckt (Württemberg, Braunschweig, Waldeck).