Bataillon

[439] Bataillon (franz., spr. -tajóng,-taljōn), aus meist vier Kompagnien bestehender Verband der Infanterie, Fußartillerie, Pioniere und des Trains, unter dem Befehl eines Stabsoffiziers (Major). Mehrere Bataillone bilden ein Regiment. Die Bezeichnung B. stammt aus dem 17. Jahrh. und bedeutet dasselbe wieder Gewalt- oder Gevierthaufen der vorangehenden Zeit, einen Hauptgefechtskörper der Infanterie. Die Bataillone führten im 17. und 18. Jahrh. das Gefecht als geschlossene Truppenverbände in der Linienformation zu drei Gliedern (s. Lineartaktik). In den Revolutionskriegen wurden geschlossene Bataillone in Kolonnenformation oft zur Herbeiführung der Entscheidung nach vorangegangenem Schützenfeuergefecht eingesetzt. Mit der Zunahme des zerstreuten Gefechts seit Anfang des 19. Jahrh. findet vor Eintritt in das Gefecht eine Zerlegung des Bataillons in Kompagnien als Gefechtseinheiten statt, die unter der Leitung des Bataillonskommandeurs in einheitlicher Weise eine bestimmte Gefechtsausgabe zu lösen haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 439.
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