Bataillon

[391] Bataillon (fr., spr. Batailjong), eine meist in 3 (bei den Engländern u. Jägern nur in 2) Gliedern gestellte Infanterieabtheilung von 500 bis 1000 Mann (in der österreichischen Armee im Kriege 1200 Mann). Als Maßstab für die Stärke eines B. ist angenommen, daß die Stimme des Commandirenden auf der ganzen Linie gehört werden kann u. ein Zwischencommando, wie bei größeren Truppenkörpern, nicht nöthig ist. Das B. wird meist in 4 Compagnien od. 8 Züge (halbe Divisionen, Pelotons) getheilt; bei den Franzosen hat ein B. 6 Compagnien, nämlich 1 Grenadier-, 4 Füselier- u. 1 Voltigeurcompagnie; bei anderen Heeren hat das B. 1 Grenadier- u. 5 Musketiercompagnien; 2 od. 3 B-s bilden gewöhnlich 1 Regiment. Der Bataillonscommandeur od. Bataillonschef commandirt das B. u. hat zur Ausrichtung seiner Befehle einen Bataillonsadjutanten zur Seite. Der Bataillonsarzt ist der oberste Arzt der zu einem B. gehörenden Unterärzte; der Bataillonstambour dirigirt die Musik der B-sspielleute. Bataillonsgeschütz (Bataillonskanonen, Bataillonsstücke), waren sonst die Geschütze nebst der nöthigen Bedienung, welche einem Bataillon bei allen seinen Bewegungen folgten u. im Gefecht auf den Flügeln standen. Bataillonsgasse, ist im Lager die Gasse, welche von den Hütten eines Bataillons gebildet wird. Bataillonsfeuer heißt die Art des Feuerns, wenn ein deployirtes Bataillon im 1. u. 2. Gliede zugleich abschießt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 391.
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