[468]Baufronen, Verpflichtung der unfreien Bauern, bei dem herrschaftlichen Burgbau, zur Erhaltung der Gebäude, Wege und Kanäle, der Brücken und Zäune unentgeltlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 468.